Das Eisenbahn-Bundesamt

Bonn (dpa) – Mit der schweren Zugkatastrophe von Brühl ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) in Bonn erneut ins öffentliche Blickfeld gerückt. Die dem Bundesverkehrsministerium nachgeordnete Behörde kontrolliert seit der Privatisierung der Bahn AG im Jahr 1994 den Schienenverkehr in Deutschland.
     Unter anderem hat das EBA die technische und rechtliche Aufsicht, erteilt und widerruft Betriebsgenehmigungen, überwacht Bauprojekte und untersucht „Störungen im Eisenbahnbetrieb“, unter die auch das Unglück von Brühl fällt.
     Bei der Katastrophe von Eschede 1998 standen die ICE-Bauteile im Vordergrund der EBA-Prüfungen. Bei dem Unfall von Brühl wird eine technische Ursache bereits ausgeschlossen, so dass vor allem das Verhalten des Lokführers mit möglicherweise auch unkorrekten oder verwirrenden Vorgaben der Bahn im Brennpunkt steht.
     Die Prüfung von Unfallursachen durch die EBA-Experten ist auf den Hergang beschränkt. Strafrechtliche Untersuchungen und Ermittlungen bleiben den zuständigen Staatsanwaltschaften überlassen. Insgesamt hat die Bundesbehörde 1250 Bedienstete, die in 15 Dienststellen und der Bonner Zentrale in Bonn beschäftigt sind.
     Weitere Aufgaben des EBA sind die Überwachung des Transports gefährlicher Güter und die atomrechtliche Aufsicht bei Nukleartransporten. Die dezentrale Struktur ist nach Meinung des Aufsicht führenden Bundesverkehrsministeriums notwendig, um die vielfältigen Aufgaben abzudecken.